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Lärmaktionsplan

Beschlusslage des Gemeinderats

Der Gemeinderat der Stadt Riedlingen hat im Zusammenhgang mit der Lärmaktionsplanung am 08.05.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

1.    Der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit und TöB wird - wie in Anlage 13.1 vorgelegt - zugestimmt.
2.    Der Lärmaktionsplan der Stadt Riedlingen wird nach § 47 d BImSchG entsprechend dem Erläuterungsbericht 9077-01 beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten kurzfristigen Maßnahmen a) auf Tempo 30 in  der Ziegelhüttenstraße
im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger bzw. der Straßenverkehrsbehörde zeitnah umzusetzen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellten kurzfristigen Maßnahmen
b)    auf Tempo 30 in der Gammertinger Straße
im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger bzw. der Straßenverkehrsbehörde zeitnah umzusetzen.

Lärmaktionsplan ((18,791 MB))

Derzeitiger Sachstand

Die Anträge auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowohl auf der Hindenburgstraße als auch auf der Ziegelhüttenstraße und Gammertinger Straße wurde von Seiten der Verwaltung gestellt. Das Verfahren dazu läuft.

Stand: 19.07.2018