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Passangelegenheiten

Allgemeines

Immer wieder kommt es vor, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Beginn der Abreise an den Urlaubsort feststellen, dass ihr Personalausweis oder Reisepass abgelaufen und deshalb ungültig geworden ist.

Vergewissern Sie sich aus diesem Grund bitte rechtzeitig, ob Ihre Ausweispapiere noch die notwendige Gültigkeit haben.

Um den termingerechten Ablauf von Urlaubs- und Geschäftsreisen nicht zu gefährden, ist es erforderlich, sich frühzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente zu bemühen. Eine Verlängerung ungültig gewordener Papiere ist nicht möglich. Die Anträge müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.

Anträge auf einen Reisepass oder Personalausweis können nur persönlich gestellt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird. Bei der Abholung des Passes können Sie sich vertreten lassen. Vergessen Sie nicht, bei Antrag eine Vollmacht ausstellen zu lassen.

Bitte achten Sie darauf, dass verlorene Ausweisdokumente gemeldet werden müssen. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Personalausweise / Reisepässe werden bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, für 6 Jahre und bei Personen, die das 24. Lebensjahr erreicht haben, für 10 Jahre ausgestellt.

Kinderreisepässe

Ab 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

Unterschied zu anderen Ausweis- und Reisedokumenten für Kinder

Im Gegensatz zum Reisepass und Personalausweis enthält der Kinderreisepass keinen elektronischen Chip, auf dem biometrischen Daten wie Lichtbild oder Fingerabdrücke gespeichert werden.

Zur Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses oder Kinderreisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Passbild)
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde insofern Sie weder in Riedlingen geboren sind, noch geheiratet haben
  • bei unter 16-jährigen (Personalausweis) und bei unter 18-Jährigen (Reisepass) benötigen wir die Unterschriften der Erziehungsberechtigten
  • Spätaussiedler müssen ihren Verteiebenenausweis oder ihre Einbürgerungsurkunde vorlegen
  • ggf. Bescheinigung der Namensänderung

Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu begleichen.

Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 €
Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 €
Reisepass bis 24 Jahre 37,50 €
Reisepass ab 24 Jahre 70,00 €
Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate) 10,00 €
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit 12 Monate) 26,00 €

Wie weit ihr beantragter Personalausweis / Reisepass fortgeschritten ist, können Sie unter folgendem Link abfragen:

Auskunftsservice Ausweise

Für Reisen ins Ausland empfehlen wir Ihnen, vor Beantragung eines Ausweises, einen Blick auf die Internetseite des Auswärtigen Amtes zu werfen.

Auswärtiges Amt