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LEADER

LEADER-Restmittel auf Landesebene - wer Projekte hat, bitte melden

In Kürze:

  • Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
  • 1. Innenentwicklung – zukunftsfähige Gestaltung der Dörfer
  • 2. Kultur- und Naturlandschaft – Grundlage für einen der Region angepassten Tourismus
  • 3. Energieregion – Wertschöpfung durch Koordination des Vorgehens
  • 4. Alternative Mobilitätskonzepte – Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse
  • 5. Querschnittsthema Frauen: Impulse von und für Frauen
  • Ihr Projekt entspricht der ELR-Richtlinie?
  • Ihr Projekt ist fertig geplant und bewilligungsfähig?

Dann können Sie Ihre Projektanfrage an die Stadtverwaltung Riedlingen oder direkt an die LEADER Aktionsgruppe Oberschwaben richten.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.leader-oberschwaben.de/neuigkeiten/details/328.html

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2020 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Ziel und Zweck

LEADER steht für "Liaison entre actions de développement de l´économie rurale (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft).

Zuwendungsempfänger
  • Gemeinden und andere Gebietskörperschaften
  • Natürliche Personen (in Abhängigkeit der Maßnahme)
  • Juristische Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften (in Abhängigkeit der Maßnahme)
Zuwendungsvoraussetzungen
  • Einrichtung einer auf der Grundlage einer Ausschreibung ausgewählten und durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum genehmigten LEADER-Aktionsgruppe für ein abgegrenztes Gebiet
  • Maßnahme entspricht den Zwecken des regionalen Entwicklungskonzepts des LEADER-Aktionsgebietes

Förderschwerpunkte

Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen
  • Private Vorhaben mit bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • Privatgewerbliche Vorhaben bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten in Abhängigkeit der Projektart, maximal 200.000 € innerhalb von 3 Jahren - De-minimis-Regelung der EU
  • Kommunale Vorhaben bis zu 55 % (bei sog. Leitprojekten bis zu 75 %) der zuwendungsfähigen Kosten

LEADER Aktionsgruppe

Aufgaben und Zusammensetzung:
Die LEADER-Aktionsgruppe beschließt die Projekte, die im LEADER-Gebiet gefördert werden sollen. In der Aktionsgruppe gibt es sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder. Die stimmberechtigten Mitglieder der LAG Oberschwaben setzen sich aus Vertretern der Kommunen, der Fachämter, der Wirtschaft und des Handwerks, der Landwirtschaft, des Tourismus, sozialer Einrichtungen und des Naturschutzes zusammen.
 
Ziele und Strategien:
Für eine Förderung mit LEADER-Mitteln ist neben der Maßgabe, dass sich das Projekt in die Strategie der Region einfügt, eine „Kofinanzierung“ notwendig. Das bedeutet, dass neben den EU-Mitteln auch nationale öffentliche Mittel in der gleichen Höhe einfließen müssen.
Hierbei unterstützt das Land Baden-Württemberg die Projekte mit Mitteln des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg. Ein großer Teil der öffentlichen Mittel muss jedoch auch von den Landkreisen und Kommunen vor Ort bereitgestellt werden.
Dies setzt das Engagement der beteiligten Gemeinden in den LEADER-Gebieten voraus.
Dieses Engagement haben die Regionen durch das Erstellen eines Entwicklungskonzepts und den damit verbundenen Arbeitstreffen bereits begonnen.
Die Umsetzung dieser Strategie soll durch die Einrichtung einer Geschäftsstelle erleichtert werden. Die Geschäftsstelle mit Sitz im Landratsamt Sigmaringen dient dazu, die Aktionsgruppe zu leiten, Netzwerke aufzubauen und die LAG nach Außen zu vertreten. Dies wird durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Vor- und Nachbereitungen der LAG-Sitzungen, die Kontaktpflege zu den Projektgruppen, die Beratung der Antragsteller, die Moderation einer konzeptionellen Begleitung, die Aufbereitung von Berichten und Statistiken sowie die Koordinierung einzelner Aufgaben geschehen.
 
Weitere Informationen: www.leader-oberschwaben.de