An-/Ab- und Ummeldungen
Nach dem Bundesmeldegesetz muss sich jeder Bürger, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden bzw. ummelden.
Zur An-/Ummeldung ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Bitte bringen Sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Wohnortangaben geändert werden können. Sind diese Dokumente nicht vorhanden (z.B. bei Kleinkindern), bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde bzw. ein Familienstammbuch mit.
Das Bundesmeldegesetz sieht (seit November 2015 wieder) vor, dass zur Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich ist. Sie können dieses Formular online unter folgendem Link herunterladen:
Wohnungsgeberbestätigung ((24,6 KB)) (PDF)
oder im Einwohnermeldeamt des Rathauses während den üblichen Öffnungszeiten abholen.
Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte, wie z. B. Wohnungsverwaltungen. Es kann auch einen Hauptmieter betreffen, der Zimmer untervermietet. Dies gilt auch für meldepflichtige Personen, die in ein Eigenheim ziehen. Sie müssen bei der Anmeldung ebenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.