Logo der Stadt Riedlingen – zur Startseite

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Riedlingen ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage http://www.riedlingen.de/Home.html sowie https://feuerwehr.riedlingen.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

a) Diese Webseiten sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Nicht barrierefrei sind derzeit insbesondere folgende Inhalte:
  • Nicht-Text-Inhalte: Nicht alle vorhandenen Grafiken und Bilder sind mit einem Alternativtext versehen, der sie aussagekräftig beschreibt.
  • Untertitel: Videos sind bisher nicht mit Untertiteln versehen.
  • Text-Hintergrund-Kontraste: Nicht alle Texte weisen einen ausreichenden Helligkeitskontrast zum Hintergrund auf.
  • Nicht-Text-Kontraste: Grafiken sowie Icons und deren Zustände weisen nicht in allen Fällen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund auf.
  • Veränderbare Textgröße: Derzeit sind nicht alle Texte auf 200 % vergrößerbar, ohne dass Inhalt und Funktionalität dabei teilweise verloren gehen. Die Homepage ist derzeit generell noch nicht responsiv.
  • Schriftgrafiken: Teilweise werden auf der Homepage derzeit sog. Schriftgrafiken (d.h. Bilder eines Textes) verwendet. Soweit Schriftgrafiken eingesetzt werden, bemüht sich die Stadt Riedlingen, diese mit Alternativtexten zu versehen.
  • Automatischer Umbruch: Bei einer Vergrößerung um 400 % bzw. Einstellung der Browserfensterbreite auf 320 CSS-Pixel können Inhalte nicht mehr vollständig erkannt werden, da keine responsive Ansicht vorhanden ist. Teilweise muss in diesen Fällen waagerecht gescrollt werden.
  • Automatisch aktualisierte Inhalte: Nicht in allen Fällen ist es derzeit möglich, automatisch aktualisierende Inhalte mittels entsprechender Bedienelemente anzuhalten.
  • Linkzweck im Kontext: Nicht in allen Fällen sind Links so aussagekräftig bezeichnet, dass Ziel, Zweck und ggf. das Dateiformat eindeutig daraus hervorgehen.
  • Syntaxanalyse: Der Quellcode ist nicht auf allen Unterseiten fehlerfrei.
  • Barrierefreiheit von Dokumenten: Nicht alle bereitgestellten Dokumente (PDF-Formulare, Broschüren, Faltblätter, Prospekte, Pläne, Bebauungspläne und andere Download-Dateien) sind barrierefrei.
  • Deutsche Gebärdensprache: Informationen in Deutscher Gebärdensprache über die wesentlichen Inhalte, Navigationshinweise sowie Erläuterung der wichtigen Inhalte sowie der Erklärung zur Barrierefreiheit ist derzeit noch nicht vorhanden.

b) Unverhältnismäßige Belastung


Da die Stadt Riedlingen aktuell einen Relaunch ihrer Homepage plant, wird die Behebung der unter a) genannten Mängel aufgrund unverhältnismäßiger Belastung verschoben. Beim Relaunch wird diesen Punkten entsprechend Rechnung getragen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.07.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.07.2022 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Ihnen etwas auffällt, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, können Sie uns dies gerne mitteilen. Hinterlassen Sie eine Nachricht an: info@riedlingen.de. Ihre Nachricht wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadt Riedlingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadt Riedlingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden (siehe unten).

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
 
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
 
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite Landkreises Biberach in Erfahrung bringen: https://www.biberach.de/landratsamt/Kreissozialamt/beauftragter-fuer-menschen-mit-behinderung.html

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.