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Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Riedlingen

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde das Grundbuchamt Riedlingen beim Notariat Riedlingen zum 22.05.2017 aufgehoben. Die Grundbücher werden nun beim Amtsgericht Ravensburg -Grundbuchamt- geführt und bearbeitet.

Um den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Riedlingen und deren Teilorten weiterhin eine ortsnahe Versorgung zu gewährleisten, wurde bei der Stadt Riedlingen eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, bei der Sie Einsicht ins Grundbuch oder einen entsprechenden Ausdruck erhalten können.

Für die Einsichtnahme ist das elektronische Grundbuch und für kostenpflichtige Abschriften daraus, ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Ein berechtigtes Interesse nach § 12 Grundbuchordnung liegt insbesondere bei Eigentümern oder bei im Grundbuch eingetragenen Gläubigern/Berechtigten vor.

Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht!

Erforderliche Unterlagen

•    Personalausweis oder Reisepass
•    bei Antragstellern, die nicht im entsprechenden Grundbuch eingetragen sind, zusätzlich Unterlagen, aus denen sich ein berechtigtes Interesse ergibt, etwa schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin, Generalvollmacht (notariell beurkundet), Kaufabsichtserklärung / Vorvertrag, etc.

Kosten / Leistung

Grundbucheinsicht

•    Einsichtnahme: kostenlos
•    Grundbuchauszug (einfach, unbeglaubigt): 10,00 €
•    Grundbuchauszug (amtlich, beglaubigt): 20,00 €

Unterschriftsbeglaubigung

•    Für Unterschriftsbeglaubigungen werden Gebühren nach dem GnotKG berechnet.

Diese Kosten sind auf Rechnung bei der Stadtkasse Riedlingen zu bezahlen.

Anträge

Die entsprechenden Anträge stehen für Sie zum Download bereit:

Antrag auf Unterschriftsbeglaubigung ((399,3 KB))
Antrag auf Einsichtnahme ((407 KB))

Die Einsicht bei der Grundbucheinsichtsstelle ist im Liegenschaftsamt nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zur Terminvereinbarung oder wenn Fragen zu klären sind, wenden Sie sich bitte an Herrn Pfeil (Tel. 07371/183-42, E-Mail: cpfeil@riedlingen.de).

Wir weisen darauf hin, dass die Grundbucheinsichtsstelle eine reine Auskunftsstelle ist und keinerlei Aufgaben des Grundbuchamtes wahrnimmt.

Weitere Zuständigkeiten

Für Anträge und Ersuchen, die auf eine Eintragung im Grundbuch gerichtet sind sowie Auskünfte über aktuelle Grundbuchverfahren wenden Sie sich bitte an:

Amtsgericht Ravensburg
-Grundbuchamt-
Gartenstraße 100
88212 Ravensburg

Telefon: 0751/806-1700
Fax: 0751/806-1710
E-Mail: Poststelle@gbaravensburg.justiz.bwl.de

Auskünfte / Auszüge aus den papiernen Grundbuchunterlagen („Altverfahren“) sowie Auskünfte / Auszüge aus der elektronischen Grundakte erteilt:

Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Tel.: 07154 / 17820 - 100
Fax: 07154 / 17820 - 200
E-Mail: poststelle@gbzakornwestheim.justiz.bwl.de