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Fußgängerzone

Lieferzeiten

6.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
18.00 - 19.30 Uhr

Diese Lieferzeiten gelten auch für private Anlieger.

Ausnahmegenehmigungen

Beim Landratsamt Biberach, Straßenverkehrsbehörde, kann eine Ausnahmegenehmigung von den oben genannten Zeiten beantragt werden (Tel.: 07351 52 6112 oder E-Mail an: verkehrsamt-uvb@biberach.de).

Der Gemeinderat hat festgelegt, in welchen Fällen die Verwaltung einer Ausnahmegenehmigung, die Fußgängerzone zu befahren, zustimmen kann.

-    Umzüge privater oder gewerblicher Anlieger
-    Handwerker mit längerfristigen Baustellen
-    Soziale Dienste (Essen auf Rädern, Tagespflegetransporte, ambulanter Pflegedienst)
-    Krankentransporte

Die Verwaltung kann außerdem in weiteren Einzelfällen, die sich in diesem Rahmen bewegen, Ausnahmegenehmigungen zustimmen.

Den zu benutzenden Antragsvordruck finden Sie hier.