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Förderprogramme

ELR

ELR bedeutet Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum.
Ziel und Zweck ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Gemeinde durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken sowie die Dorfentwicklung zu fördern.
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen, die die Innenentwicklung vorantreiben, die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken und die Entflechtung unverträglicher Gemengenlagen .
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens der L-Bank mit gleichem Subventionswert.

Stadtsanierung

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2019 beschlossen.

Zuwendungsvoraussetzung ist die Lage im Sanierungsgebiet (siehe Plan ((1,527 MB))) und die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme.
Gefördert werden Gebäude mit gewerblicher Nutzung sowie Gebäude mit Wohnnutzung.
Den Förderungen liegt jeweils ein Einzelfallbeschluss des Gemeinderates zugrunde.
Entschädigungen für Abbruchkosten werden nach Einzelfallberechnung gefördert.
 
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Breimayer, die Sie gern über die Fördermöglichkeiten bezogen auf ein konkretes Projekt oder ganz allgemein informiert.

LEADER

LEADER steht für "Liaison entre actions de développement de l´économie rurale (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Im Mittelpunkt steht dort eine gezielte Förderung strukturverbessernder und innovativer Maßnahmen. Förderperiode 2014-2020.
Die LEADER-Aktionsgruppe beschließt die Projekte, die im LEADER-Gebiet gefördert werden sollen.