Logo der Stadt Riedlingen – zur Startseite

Stadtsanierung

Zuwendungsempfänger
  • Gemeinden
  • Natürliche Personen
  • Juristische Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften
Zuwendungsvoraussetzung
  • Lage im Sanierungsgebiet (siehe Plan ((1,568 MB)), PDF)
  • Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme
  • Kostenloses Beratungsgespräch mit dem Stadtsanierungsbeauftragten und Vorlage der geforderten Unterlagen (Pläne, Kostenschätzung, …)

Förderschwerpunkt

Fördergrundsätze private Maßnahmen ((101,7 KB)) (PDF)

Sanierungsgebiet Weilerstraße-Zentrum / Mühlvorstadt

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt" wurde am 22.07.2019 beschlossen. Die Satzung kann hier ((1,233 MB)) als PDF heruntergeladen werden.

Pressemitteilung vom 03.05.2023Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ Die Stadt Riedlingen stellte einen Aufstockungsantrag für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2023. Mit Schreiben vom 18.04.2023 wurde der Stadt Riedlingen mitgeteilt, dass die Finanzhilfen um 400.000 Euro aufgestockt wurden. Das Programm läuft bis 30.04.2027.

„Die Städte und Dörfer in unserer Region zukunftsfähig weiterzuentwickeln, ist eine beständige Aufgabe für die Kommunen. Daher freue ich mich, dass die Stadt Riedlingen für das Erneuerungsgebiet Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt eine kräftige Förderung aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung erhält. Das Ziel, Riedlingen noch attraktiver und lebendiger zu gestalten, kann mit dieser Finanzspritze weiter vorangetrieben werden. Gerne unterstütze ich weiterhin Ihre Kommune bei anstehenden Entwicklungsvorhaben“, sagt Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger.

Weitere Informationen

erhalten Sie auch beim
Planungsbüro Künster
Bismarckstraße 25
72764 Reutlingen
Telefon (07121) 94 99 50
e-mail: mail@kuenster.de