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Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen Grundstücksmarktbericht

Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat den Grundstücksmarktbericht für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler erstellt.

Gutachterausschuss Beispielbild

Im Rahmen der Baugesetzgebung hat der Gesetzgeber den jeweiligen Gebietseinheiten den Auftrag auferlegt, den Bürgern eine Markttransparenz über den Grundstücksmarkt zu ermöglichen. Dies soll dem einzelnen Marktteilnehmer eine höhere Sicherheit vor Übervorteilung bei Grundstückskäufen und – verkäufen ermöglichen. Was als Veröffentlichung in Form von Bodenrichtwerten begonnen hat, wird heute in Form von Grundstücksmarktberichten über die jeweilige Gemeinde oder Kreis ergänzt. Gegenüber anderen Marktanalysen zeichnen sich die Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse dadurch aus, dass ihnen nahezu alle gezahlten Preise des Auswertungsgebietes zur Verfügung stehen. Das heißt, dass das Datenmaterial nicht nur eine begrenzte Stichprobe darstellt. Neben dieser vorrangigen Aufgabe der Gutachterausschüsse, ist das Erstellen von Verkehrswertgutachten eine weitere Aufgabe, die zum Teil durch ehrenamtliche Mitglieder betreut wird.
Neben der interessierten Öffentlichkeit richtet sich der Marktbericht auch an die freiberuflichen Sachverständigen und sonstigen Stellen der Verwaltung und Wirtschaft, die auf Kenntnisse über den Grundstücksmarkt und dessen Entwicklung angewiesen sind. Seit der Einführung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ab dem 01.01.2009 ist der Marktbericht auch wesentliche Basis für steuerliche Wertansätze für Erbschaft- und Schenkungsvorgänge und ist mit den jeweiligen Zahlennachweisen bindend für die steuerlichen Ansätze, soweit diese nach dem BewG heranzuziehen sind.
Der Grundstücksmarktbericht kann gegen die Entrichtung der in der Satzung vorgesehenen Gebühren beim Gemeinsamen Gutachterausschuss angefordert werden.
Riedlingen, den 05.10.2023gez. Markus BlumVorsitzender

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluss am 21.08.2023 festgelegt.
 
Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Aufgrund des Umfangs der verschiedenen Werte ist eine zeichnerische und tabellarische Darstellung in der erforderlichen Größe im Amtsblatt nicht möglich.
 
Die Bodenrichtwerte sind über die Homepage der Stadt Riedlingen unter www.riedlingen.de/Gutachterausschuss abrufbar.
Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus.
 
Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden.
 
Auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß BauGB, GuAVO, ImmoWertV 2021 und LGrStG wird verwiesen.
 
Riedlingen, den 06.09.2023
gez. Markus Blum
Vorsitzender

Bekanntmachung der Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat eine Neufassung der Gutachterausschussgebührensatzung erarbeitet.
Diese wurde am 24.07.2023 vom Gemeinderat Riedlingen beschlossen.

Gutachterausschussgebührensatzung ((152,3 KB)) (PDF)

Riedlingen, den 02.08.2023
gez. Markus Blum
Vorsitzender

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluß am 21.07.2022 festgelegt.

Bekanntmachung_Bodenrichtwerte

Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Aufgrund des Umfangs der verschiedenen Werte ist eine zeichnerische und tabellarische Darstellung in der erforderlichen Größe im Amtsblatt nicht möglich.

Die Bodenrichtwerte sind ab dem 1. August 2022 unter www.gutachterauschuesse-bw.de oder über die Homepage der Stadt Riedlingen unter www.riedlingen.de/Gutachterausschuss abrufbar.

Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus.

Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden.
 
Auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß BauGB, GuAVO, ImmoWertV 2021 und LGrStG wird verwiesen.

Riedlingen, den 21.07.2022
gez. Markus Blum
Vorsitzender

Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zur Grundsteuerreform verzögert sich.

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts bundesweit reformiert werden. Deshalb wird das Finanzamt die Grundstücke neu bewerten.

Maßgebend hierfür sind die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022. Diese werden von den unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt.
 
Durch den Zusammenschluss der Städte Riedlingen und Bad Buchau sowie den Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch,
Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler wurde zum 01.07.2021 der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen gegründet.
 
Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen verzögert sich voraussichtlich auf den 01.08.2022.

Bitte sehen Sie von Nachfragen bis zu diesem Zeitpunkt ab. Die Bodenrichtwerte können voraussichtlich ab dem 01.08.2022 über www.grundsteuer-bw.de eingesehen werden.
 
Riedlingen, den 14.06.2022
gez. Wolfgang Weiß
Stellv. Vorsitzender
http://www.riedlingen.de/Gutachterausschuss.html